WESHALB WERDEN DIESE FRISTEN ANGEWENDET?
Für diejenigen, die den Übergang zu erneuerbarer Wärme in Betracht ziehen, bietet dies die Gelegenheit, die lokale Wärmeplanung in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang legen Städte und Gemeinden beispielsweise fest, welche Stadtviertel zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden und welche erneuerbaren Wärmequellen dabei zum Einsatz kommen sollen. Bürgerinnen und Bürger können sich bezüglich des aktuellen Standes der Wärmeplanung vor Ort an ihre Kommune wenden.
Wichtige Fristen gelten seit dem 1. Januar 2024: Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz umweltfreundlicher Energien beim Austausch von Heizungsanlagen spätestens bis zum 30. Juni 2026 zur Pflicht, in kleineren Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2028.