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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ungefähr 75 Prozent der Heizsysteme in Deutschland basieren nach wie vor auf Erdgas oder Heizöl. Um diese Abhängigkeit zu überwinden, schreibt das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 verbindlich vor, bei der Installation neuer Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Dieser Schritt soll eine zuverlässige, kostengünstige und stabile Wärmeversorgung gewährleisten, was nicht nur dem Klimaschutz zugutekommt, sondern auch die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert und Verbraucher vor Preiserhöhungen bei fossilen Energieträgern schützt. Dies ist besonders wichtig, da Erdgas und Erdöl aufgrund der schrittweisen Einführung der CO2-Bepreisung teurer werden. Beachtenswert ist zudem, dass der Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen aktiv gefördert wird.

Jetzt zu Hause auf den Energiewechsel setzen

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
  • Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
  • Hybridheizungen auf Basis von hauptsächlich Erneuerbaren
  • Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
  • Jede Kombination von Technologien, die mindestens
    65  Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis)

WESHALB WERDEN DIESE FRISTEN ANGEWENDET?

Für diejenigen, die den Übergang zu erneuerbarer Wärme in Betracht ziehen, bietet dies die Gelegenheit, die lokale Wärmeplanung in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang legen Städte und Gemeinden beispielsweise fest, welche Stadtviertel zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden und welche erneuerbaren Wärmequellen dabei zum Einsatz kommen sollen. Bürgerinnen und Bürger können sich bezüglich des aktuellen Standes der Wärmeplanung vor Ort an ihre Kommune wenden.

Wichtige Fristen gelten seit dem 1. Januar 2024: Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz umweltfreundlicher Energien beim Austausch von Heizungsanlagen spätestens bis zum 30. Juni 2026 zur Pflicht, in kleineren Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2028.

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Wichtig ist zu beachten:

Die gewährten Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch und für energieeffiziente Maßnahmen sind kumulierbar.

Insgesamt können maximal 90.000 Euro (30.000 Euro für den Heizungstausch und 60.000 Euro für sonstige Effizienzmaßnahmen) für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gefördert werden, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt

WIE ERFAHREN MIETPARTNER SCHUTZ?

Vermieter dürfen bis zu zehn Prozent der Ausgaben für eine umweltfreundliche Heizung auf die Mieter umlegen. Dabei ist die monatliche Kaltmiete auf eine Steigerung von maximal 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt, um die Kosten zu begrenzen.

WELCHE FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNGEN STEHEN FÜR EINE STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ ZUR VERFÜGUNG?

Jene, die ihre Immobilie energieeffizienter gestalten möchten, haben die Möglichkeit, weitere Zuschüsse zu beantragen. Dies gilt beispielsweise für die Dämmung von Außenwänden und Dach oder für die Verbesserung von Lüftungsanlagen. Insgesamt werden auch zukünftig bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet. Die Grundförderung beläuft sich weiterhin auf 15 Prozent, und es kommt ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozent hinzu, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.

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WAS PASSIERT MIT BESTEHENDEN GAS- ODER ÖLHEIZUNGEN?

Bestehende Heizanlagen haben die Möglichkeit, weiterhin in Betrieb zu bleiben, selbst wenn Reparaturen erforderlich sind und durchgeführt werden können. Falls eine Reparatur nicht möglich ist, besteht bis Mitte 2026 bzw. 2028 die Option, in Absprache mit der örtlichen Wärmeplanung eine Öl- oder Gasheizung zu installieren. Ab dem Jahr 2029 muss jedoch eine solche Heizung einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien, wie Biomethan oder Wasserstoff, integrieren. Es ist zu beachten, dass diese Brennstoffe mit erheblichen Preisrisiken verbunden sind, da ihre Verfügbarkeit begrenzt ist.

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